JA zur Erhöhung der Familienzulagen


Die Kosten steigen: Krankenkassenprämien, Mieten, Energie- und Lebenshaltungskosten belasten das Familienbudget zunehmend. Viele Familien kommen finanziell an ihre Grenzen. Familienzulagen helfen genau dort, wo es zählt. Doch im Kanton Solothurn verharren sie noch immer auf dem gesetzlichen Minimum.

Sagen wir am 8. März 2026 JA zur moderaten Erhöhung der Familienzulagen!



Argumente für ein JA

  • In die Zukunft investieren: Familien sind die kleinste, aber wichtigste Einheit unserer Gesellschaft. Geht es den Familien gut, geht es der Gesellschaft gut. Was wir heute in die Familien und Kinder säen, werden wir zukünftig ernten.
  • Familien stärken: Kinder- und Ausbildungszulagen haben sich als Unterstützung der Familien bewährt und sind für die Familien ein wichtiger Lohnbestandteil. Die Familienzulagen werden aber nach aktuellem Gesetz nur bedingt der eigentlichen Lohnentwicklung angepasst. Faktisch haben die Familien in den letzten Jahren daher einen Kaufkraftverlust hinnehmen müssen. Dies wirkt sich insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern aus. Daher braucht es eine zusätzliche Erhöhung.
  • Mehrkosten abfedern: In den letzten Jahren sind die Lebenshaltungskosten, die Mieten und insbesondere die Krankenkassenprämien deutlich angestiegen. Mit der Erhöhung der Familienzulagen sollen diese Mehrkosten für die Familien zumindest teilweise abgefedert werden.
  • Familienbudgets entlasten: Das Familienbarometer von Pro Familia zeigt auf, dass viele Familien finanziell am Anschlag sind. Bei der Frage «Was würde Ihr Familienleben verbessern?» ist die mit Abstand am meisten genannte Antwort: «Mehr finanzielle Ressourcen».
  • Gleiche Unterstützung für alle: Mit den Familienzulagen werden alle Familien gleichermassen unterstützt – unabhängig vom gewählten Familienmodell.
  • Zum nationalen Durchschnitt aufschliessen: Der Kanton Solothurn zahlt als einer der wenigen Kantone nur das gesetzliche Minimum. Mit einer moderaten Erhöhung nähert man sich dem schweizerischen Durchschnitt.

Falsche Zahlen im Abstimmungszeitung!

In der Abstimmungszeitung zur Teilrevision des Sozialgesetzes Anhebung der Familienzulagen wird auf Seite 15 ausgeführt, dass die Gesetzesänderung für Arbeitgeber zu zusätzlichen Kosten von rund 16.4 Mio. Franken führen würde. Diese Aussage ist falsch! Korekt wären 7.9 Mio. Franken. Der Kanton hat inzwischen via Medienmitteilung die korrekte Zahl kommuniziert. Da die Abstimmungszeitung  aber gedruck ist, bleibt der Fehler bestehen, einige Wählerinnen und Wähler werden sich wohl davon beeinflussen lassen. Daher ist es wichtig, im Umfeld darauf hinzuweisen.


Erklärungen von Kantonsrat André Wyss (EVP, Rohr), Initiant des Auftrages


Häufige Fragen

Erhalten mit der Erhöhung der Familienzulagen nicht auch Familien mehr Geld, die es gar nicht nötig hätten?

Die Kosten sind für alle Familien gestiegen, unabhängig vom Einkommen. Aus diesem Grund ist es auch korrekt, wenn alle Familien von der Erhöhung der Familienzulagen profitieren können. Eine Umverteilung zwischen Familien mit einem hohen und solchen mit einem tiefen Einkommen findet bereits über das Steuersystem statt: Da die Familienzulagen versteuert werden müssen, hat eine Familie mit einem hohen Einkommen netto weniger als eine Familie mit einem tiefen Einkommen.

Liegen zusätzliche Kosten für den Staat drin, in dieser angespannten Lage?

Da die Familienzulagen versteuert werden müssen, resultieren für den Kanton und für die Gemeinden netto kaum Mehrkosten. Die höheren Arbeitgeberbeiträge werden durch die zusätzlichen Steuereinnahmen kompensiert.

Die Firmen sind bereits auf verschiedenen Ebenen gefordert. Sind zusätzliche Kosten für sie tragbar?

Die höheren Kosten sind zwar richtig, jedoch eine kurzfristige Sichtweise. Für die Wirtschaft sind die höheren Familienzulagen insofern positiv, weil die Familien dadurch auch mehr Geld haben werden, um zu konsumieren. Insofern sind es nicht einfach Kosten, sondern eine gute Investition in die Zukunft.

Auf Bundesebene laufen Bestrebungen, dass die Familienzulagen in der ganzen Schweiz erhöht werden sollen. Wird damit diese Erhöhung nicht bald obsolet?

Bundesbern tickt oft langsam. Die Vergangenheit hat bei verschiedenen Bereichen gezeigt, dass es keine Garantie gibt, ob die geplante Erhöhung auf Bundesebene effektiv umgesetzt wird – und falls ja, wann. Mit einem JA jetzt zur Erhöhung der Solothurner Familienzulagen haben wir die Gewähr, dass unsere Familien bereits ab 2027 die nötige Unterstützung erhalten.


Chronologie

Chronologie

  • Am 8. November 2023 reichte EVP-Kantonsrat André Wyss einen Auftrag ein, der verlangte, dass die Kinderzulagen auf mindestens 230 Franken und die Ausbildungszulagen auf mindestens 280 Franken erhöht werden sollen. Zum damaligen Zeitpunkt wäre dies eine Erhöhung um jeweils 30 Franken gewesen, wobei der Auftrag bewusst eine mögliche gesetzliche Anpassung durch den Bund mitberücksichtigt hat.
  • Am 5. März 2024 hat der Regierungsrat Stellung bezogen. Er empfahl den Auftrag zur Ablehnung. Dies aufgrund der anfallenden Kosten für Kanton, Gemeinden und Wirtschaft. Der Regierungsrat fokussierte sich dabei nur auf die eine Seite der Medaille (auf die Kosten) und blendete die andere Seite (höhere Steuereinnahmen und wichtige Investition in die Familien als unsere Zukunft) aus.
  • Am 22. Mai 2024 stimmte die vorberatende Kommission, die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO), dem Auftrag zu – und vertrat somit eine andere Haltung als der Regierungsrat.
  • Anfang September 2024 hat der Bundesrat kommuniziert, dass ab 2025 das gesetzliche Minimum der Kinderzulagen um 15 Franken, jenes der Ausbildungszulagen um 18 Franken angepasst werden. In der Folge ging es für den Kanton Solothurn neu noch um eine Erhöhung um 15 bzw. 12 Franken.
  • Am 11. September 2024 stimmte der Kantonsrat schliesslich dem Auftrag ebenfalls zu und beauftragte damit den Regierungsrat, das Sozialgesetz entsprechend anzupassen.
  • Am 10. September 2025 lag die entsprechende Gesetzesvorlage vor. Der Kantonsrat stimmte dieser zu. Da das Stimmvolk das letzte Wort hat, kommt es nun am 8. März 2026 zur Abstimmung.

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